Geschäftsordnung der Bildungsregion

Präambel

Mit dem Landesprogramm Bildungsregionen unterstützt das Land Baden-Württemberg Stadt- und Landkreise bei der Einrichtung und Weiterentwicklung von Bildungsregionen. Der Jugendhilfeausschuss hat am 13. Dezember 2013 die Einrichtung einer Bildungsregion für den Landkreis Göppingen beschlossen. Eine Bildungsregion ist ein aktives Netzwerk aus Politik, Verwaltung und Praxis, das in einer staatlich-kommunalen Verantwortungs-gemeinschaft durch gemeinsame Ziele getragen wird.
Die Bildungsregion Landkreis Göppingen (BiG) verfolgt das Ziel, entlang der Bildungs-biografie die Lern- und Lebenschancen aller Menschen im Landkreis Göppingen durch ein vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Bildungs-, Erziehungs- und Ausbildungsangebot zu optimieren und zu bereichern. Zur optimalen Umsetzung der Bildungsziele und eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements bedarf es einer strategischen Steuerung, um Schwerpunkte und Umsetzungsmaßnahmen in der Bildungsarbeit festzusetzen und zu koordinieren. Die Geschäftsordnung regelt grundsätzlich das effektive Zusammenspiel aller etablierten Bildungsstrukturen.

§ 1 Ziele

Für die Bildungsregion ergeben sich drei allumfassende Leitziele:

  1. Transparenz schaffen hinsichtlich der Situation des Bildungssystems im Landkreis
  2. Analyse der Bildungslandschaft, um Lücken ausfindig zu machen und diese zielgerichtet zu bearbeiten
  3. Bündelung vorhandener Ressourcen - zur Umsetzung von Projekten, Angeboten und Programmen

§ 2 Gremien der Bildungsregion

In der Bildungsregion setzen folgende Gremien die Ziele aus § 1 um:

  • Steuerungsgruppe (§ 3)
  • Arbeitskreise und Netzwerke im Bildungsbereich (§ 4)
  • Kuratorium (§ 5) 
  • Bildungskonferenz (§ 6)

§ 3 Steuerungsgruppe

§ 3a Aufgaben

(1) Als strategisches Steuerungsinstrument trägt die Steuerungsgruppe die Gesamtverantwortung für die Bildungsregion.
(2) Die Steuerungsgruppe entwickelt und beschließt auf Basis des Leitbildes und der Leitziele der Bildungsregion die weitere inhaltliche Vorgehensweise. Konkret befasst sie sich mit anzugehenden Projekten und Tätigkeitsfeldern. Gesellschaftliche und bildungspolitische Entwicklungen werden von der Steuerungsgruppe beobachtet und auf ihre Bedeutung für die Bildungsregion bewertet. Schlussfolgerungen für die weitere inhaltliche Arbeit werden daraus abgeleitet.
(3) Die Steuerungsgruppe beauftragt die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle mit der Umsetzung der gefassten Beschlüsse.
(4) Die Steuerungsgruppe legt die Tagesordnung für die Sitzung des Kuratoriums fest.
(5) Die Steuerungsgruppe beruft Mitglieder in das Kuratorium.

§ 3b Mitglieder

(1) An der Sitzung der Steuerungsgruppe nehmen folgende Mitglieder teil:

  • der Landrat/die Landrätin des Landkreises Göppingen
  • der/die Dezernent*in für Finanzen, Schulen und Beteiligen des Landratsamtes Göppingen
  • der/die Dezernent*in für Jugend und Soziales des Landratsamtes Göppingen
  • ein*e Vertreter*in des Staatlichen Schulamts Göppingen 
  • ein*e Vertreter*in des Regierungspräsidiums Stuttgart, Referat 74

Geeignete Sachverständige können bedarfsweise beratend hinzugezogen werden.
(2) Die Mitglieder können jeweils eine*n Vertreter*in für ihren Verhinderungsfall benennen.
(3) Die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle sowie die Leitung des Amts für Schulen und Bildung des Landratsamts Göppingen nehmen an der Steuergruppensitzung beratend und unterstützend teil.

§ 3c Sitzungsleitung

(1) Vorsitzende*r der Steuerungsgruppe ist der Landrat/die Landrätin.
(2) Stellvertretende*r Vorsitzende*r der Steuerungsgruppe ist der/die Dezernent*in für Finanzen, Schulen und Beteiligen, der Landrat/die Landrätin im Verhinderungsfall vertritt.
(3) Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung oder Absetzung einzelner Punkte von der Tagesordnung werden zu Beginn einer Sitzung getroffen. Der/die Vorsitzende kann in dringenden Fällen die Tagesordnung nachträglich erweitern.

§ 3d Einberufung von Sitzungen

(1) Die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle laden im Auftrag des/der Vorsitzende*n spätestens bis 1 Woche vor dem Sitzungstermin per E-Mail zu den Sitzungen der Steuerungsgruppe mit der Tagesordnung ein.
(2) Die Steuerungsgruppe tagt mindestens zweimal im Kalenderjahr.
(3) Termine für die folgenden Steuergruppensitzungen werden zu Beginn des Kalenderjahres festgelegt.
(4) Jedes Mitglied der Steuerungsgruppe kann eine Sitzung anregen. Dazu meldet es sich bei den Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle.

§ 4 Arbeitskreise und Netzwerke im Bildungsbereich

(1) Die Akteur*innen bilden selbstständig Arbeitskreise und Netzwerke, um konkrete Aufgabenstellungen zu verschiedenen fachlichen Themen zu bearbeiten.
(2) An Arbeitskreisen und Netzwerken sind Mitarbeiter*innen von Kindergärten, Schulen, Einrichtungen des Tertiären Bildungsbereich, Hochschulen, Institutionen der Erwachsenenbildung, Bibliotheken, Museen, Akademien usw. beteiligt.
(3) Die Feststellung des Geschäftsgangs von Arbeitskreisen und Netzwerken erfolgt durch die jeweils zuständigen Bildungsbeteiligten und Bildungsträger. Die Geschäftsstelle der Bildungsregion kann als Impulsgeber o.ä. bedarfsweise zu den Sitzungen hinzugezogen werden.
(4) Themenvorschläge, welche sich aus Arbeitskreisen und Netzwerken ergeben, können über die Geschäftsstelle der Bildungsregion für die Kuratoriumssitzung eingereicht werden.

§ 5 Kuratorium

§ 5a Aufgaben

(1) Das Kuratorium fungiert als fachlicher Beirat.
(2) Im Kuratorium findet eine Berichterstattung der Arbeitskreise und Netzwerke statt, vorrangig über Themen, welche nicht auf deren Ebene gelöst werden können. Zum anderen werden Bildungsthemen diskutiert, um die Weiterentwicklung der Bildungsregion voran zu bringen.  
(3) Die Mitglieder des Kuratoriums unterstützen die Geschäftsstelle bei der Umsetzung der Aufgaben durch Informationsweitergabe, „Bekanntmachung“ der Themen der Bildungsregion sowie durch punktuelle Mitarbeit an Pilot- und Modellprojekten.
(4) Das Kuratorium empfiehlt des Weiteren ein Thema für die Bildungskonferenz.

§ 5b Mitglieder

(1) An der Sitzung des Kuratoriums nehmen neben der Steuerungsgruppe noch Vertreter*innen aller relevanten Akteure im Bildungsbereich teil.
Geeignete Sachverständige können bedarfsweise beratend hinzugezogen werden.
(2) Die Mitglieder können jeweils eine/-n Vertreter*in für ihren Verhinderungsfall benennen.
(3) Die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle nehmen an der Kuratoriumssitzung beratend und unterstützend teil.

§ 5c Sitzungsleitung

(1) Vorsitzende*r des Kuratoriums ist der Landrat/die Landrätin.
(2) Stellvertretende*r Vorsitzende*r des Kuratorium ist der/die Dezernent*in für Finanzen, Schulen und Beteiligen, der den Landrat/ die Landrätin im Verhinderungsfall vertritt.
(3) Änderungen in der Reihenfolge der Tagesordnung oder Absetzung einzelner Punkte von der Tagesordnung werden zu Beginn einer Sitzung getroffen. Der/die Vorsitzende kann in dringenden Fällen die Tagesordnung nachträglich erweitern.

§ 5d Einberufung von Sitzungen

(1) Die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle laden im Auftrag des/der Vorsitzende*n spätestens bis 1 Woche vor dem Sitzungstermin per E-Mail zu den Sitzungen des Kuratoriums mit der Tagesordnung ein.
(2) Das Kuratorium tagt mindestens zweimal im Kalenderjahr.
(3) Termine für die folgenden Kuratoriumssitzungen werden zu Beginn des Kalenderjahres festgelegt.
(4) Themenvorschläge können bis zu zwei Monaten vor dem geplanten Sitzungstermin von jedem Mitglied des Kuratoriums bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.

§ 6 Bildungskonferenz

(1) Über die Bildungskonferenz soll ein breiter, öffentlichkeitswirksamer Dialog über aktuelle und innovative Bildungsthemen möglich werden. Die Konferenz soll als „Mitmach-Event“ konzipiert sein, um den Bürger*innen des Landkreises eine Plattform für Rückmeldungen zu ermöglichen. Gastgeber ist Landrat/die Landrätin, der die Bevölkerung ins Landratsamt Göppingen einlädt.
(2) Die Bildungskonferenz sollte einmal jährlich stattfinden.

§ 7 Geschäftsstelle der Bildungsregion

(1) Die Aufgaben der Geschäftsstelle der Bildungsregion werden durch das Bildungsbüro des Landratsamt Göppingen wahrgenommen, das dem Amt für Schulen und Bildung zugeordnet ist.
(2) Die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle bereitet die Sitzungen der Steuerungsgruppe und des Kuratoriums vor und berichtet in diesen über die Aktivitäten in der Bildungsregion, kümmern sich um die Rahmenbedingungen und unterstützen die Mitglieder der Gremien. Sie dokumentieren die Sitzungsinhalte und -ergebnisse in einem Protokoll, nehmen Beschlüsse der Gremien entgegen und sorgen für deren Umsetzung. Außerdem ist die Geschäftsstelle für die Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Bildungskonferenz verantwortlich.

§ 8 Grundsätze der Arbeit

(1) Alle Gremien sind frei in der Gestaltung ihrer Sitzungen. Die Mitglieder erklären sich bereit, konstruktiv und aktiv in Angelegenheiten der Bildungsregion mitzuwirken.
(2) Jedes Mitglied der Steuerungsgruppe und des Kuratoriums hat die Möglichkeit, zur Erarbeitung eines Themas einen Arbeitskreis anzuregen. Zu diesem können geeignete Sachverständige hinzugezogen werden. Die Anfrage über einen solchen Arbeitskreis geht bei den Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle ein.
(3) Mündliche Anfragen über Themen, die nicht auf der Tagesordnung stehen, können am Schluss der Sitzungen unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" vorgebracht werden.
(4) Die Sitzungen sind grundsätzlich nichtöffentlich.
(5) Über die Zulassung von Referent*innen und Gäste entscheidet der/die Vorsitzende.

§ 9 Beschlussfassung

(1) Alle Mitglieder der Steuerungsgruppe und des Kuratoriums sind grundsätzlich bemüht, Beschlüsse im Konsens zu fassen (ohne Gegenstimme). Ziel ist ein Beschluss, der möglichst von allen Mitgliedern befürwortet wird.
(2) Ist ein Beschluss im Konsens nicht möglich, erfolgt die Beschlussfassung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

§ 10 Eilbedürftige Entscheidungen

Eilbedürftige Entscheidungen können auf dem Wege der Umfrage eingeleitet werden. Diese erfolgt durch die Mitarbeiter*innen der Geschäftsstelle per E-Mail. Dabei wird das Sternverfahren angewendet, bei dem alle Mitglieder der Steuerungsgruppe oder des Kuratoriums gleichzeitig die Anfrage zu einer eilbedürftigen Entscheidung erhalten. Die Mitglieder geben ihr Votum innerhalb von 2 Wochen per E-Mail ab.

§ 11 Änderung der Geschäftsordnung

Eine Änderung der Geschäftsordnung kann zu Beginn einer Sitzung des Kuratoriums von allen Mitgliedern beantragt werden. Zur Beschlussfassung gilt § 9.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt nach Beschluss im Kuratorium am 21. April 2021 zum 21. April 2021 in Kraft.