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Wichtige Hinweise
Projektleitung: Die Projektleitung muss für alle Rückfragen zur Verfügung stehen.
E-Mail: Es muss gewährleistet sein, dass die E-Mails regelmäßig abgerufen werden, da wir hauptsächlich über dieses Medium mit den Projektpartnerschaften kommunizieren.
Der Finanzierungsplan ist verbindlich. Von einzelnen Posten dürfen max. 20 % in einen anderen Posten verschoben werden.
Die Antragstellenden müssen bei der Vorstellung im Begleitausschuss persönlich anwesend sein. Die Antragstellenden müssen im Begleitausschuss über Ihr durchgeführtes Projekt berichten.
Die Teilnahme an einer Finanzschulung ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme muss die Projektförderung zurückgezahlt werden.
Nein. Laut Lt. VV-BHO § 44 , Abs. 1 Bewilligungsvoraussetzungen, 1.3 gilt folgendes: Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Nur Projekte die sich in der Planung oder Ideensammlung befinden können beantragt werden.
Bei allen Änderungen des Projekts muss die Fach- und Koordinierungsstelle des Landkreises umgehend informiert werden. Alle weiteren Hinweise finden Sie, bei einer Bewilligung, im Zuwendungsbescheid. Der Verwendungsnachweis des Projekts ist bis zum 31.01. des Folgejahres beim Federführenden Amt postalisch einzureichen.
Handreichung für geförderte Projekte
Formular: Projektantrag Aktions- und Initiativfonds
Formular: Projektantrag Jugendfonds (über Kreisjugendring)
Projektantrag für den Jugendfonds herunterladen (224,8 KB) (Stand: 12.08.2020)
Mittelabruf
Mittelabruf PfD LK GP (709,6 KB)
Merkblätter
- Merkblatt zu Finanzen (490,5 KB)
- Merkblatt Zuwendungsfähige Ausgaben für Letztempfänger*innen (194,4 KB)
- Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (249 KB)
- Merkblatt Reisekosten (184,8 KB)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (57 KB)
Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweis PfD LK GP (1,054 MB)
Logos für Öffentlichkeitsarbeit
Das Logo muss immer in einem geschützten Raum erscheinen, d.h. die Abstände und Schutzräume, die in der Logodatei angegeben sind, müssen eingehalten werden!
Für Bildschirmanwendungen gilt: Auf farbigen Bildschirmanwendungen muss immer das farbige Logo auf weißem Hintergrund verwendet werden. Das schwarz-weiße Logo darf nur in Ausnahmefällen auf schwarz-weißen oder einfarbigen Bildschirmanwendungen verwendet werden.
Für Druckprodukte gilt: Auf farbigen Drucksachen muss immer das farbige Logo auf weißem Hintergrund verwendet werden. Das schwarz-weiße Logo darf nur auf schwarz-weißen oder einfarbigen Produkten verwendet werden. Für Spezialprodukte kann aus technischen Gründen das schwarz-weiße Logo verwendet werden. Für Office-Anwendungen empfehlen wir die Verwendung der PDF- oder EPS-Version des Logos. Sollte die Anwendung die Verwendung nicht ermöglichen kann auf die PNG-Datei zurückgegriffen werden, die in einem separaten Ordner zu finden ist.